Steuern & Immobilien
kurz erklärt
Der Erwerb einer Immobilie verändert die steuerliche Situation
Unterhaltskosten
Die Unterhaltskosten sind grundsätzlich definiert als jene Aufwendungen die erforderlich sind, um den Wert der Liegenschaft zu erhalten (so genannte Instandhaltungskosten). Unterhaltsarbeiten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie werterhaltend und nicht wertvermehrend sind.
Im Kanton Schaffhausen können die Wohneigentümer jährlich frei wählen, ob sie die effektiven Kosten von Unterhalts- und Renovationsarbeiten oder eine Pauschale abziehen wollen.
Hypothekar- und Darlehenszinsen
Die Höhe der Schuldzinsen ist abhängig von der jeweiligen Höhe der Hypothek und allfälliger Darlehen (Eltern, Geschwister usw.) sowie deren Zinssatz.
Diese Zinsen können steuerlich abgezogen werden und je nach persönlicher Finanzierungsstruktur das Einkommen erheblich reduzieren.
Steuerwert / Vermögenssteuerwert
Die Verordnung über die Steuerschätzung der Grundstücke sieht die Neuschätzung sämtlicher Liegenschaften alle zehn Jahre vor (rollende Schätzung) oder auf Antrag des Eigentümers nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften.
Damit soll eine Annäherung an den effektiven Verkehrswert erreicht werden. Der Steuerwert ist in vielen Kantonen die Basis für die Errechnung der Eigenmietwerte und hat Einfluss auf die Höhe von Einkommen und Vermögen.
Eigenmietwert
Wohneigentümern wird der Eigenmietwert ihrer Liegenschaft als Einkommen aufgerechnet.
Das Amt für Grundstückschätzungen ermittelt den amtlichen Verkehrswert der Liegenschaft und errechnet basierend darauf den Mietwert. Der Eigenmietwert beträgt beispielsweise im Kanton Schaffhausen 65 % dieses ermittelten Mietwertes.
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