Denkmalpflege & Heimatschutz
in der Schweiz: Ein Überblick

Zwei Wege, ein Ziel: Der Erhalt unseres kulturellen Erbes

Denkmalschutz und Heimatschutz werden sehr oft miteinander verwechselt oder einander gleichgesetzt. Und auch wenn die «Denkmalpflege» und der «Heimatschutz» inhaltlich fast die gleichen Ziele verfolgen - der Erhalt unseres kulturellen Erbes -, handelt es sich jedoch um zwei organisatorisch komplett voneinander getrennte Institutionen mit unterschiedlichen Kompetenzen.
Während der Denkmalschutz eine öffentlich-rechtliche Institution mit Weisungsbefugnis ist, ist der Heimatschutz eine privatrechtliche Vereinigung mit Verbandsbeschwerderecht.

Die Aufgaben von der Denkmalpflege und dem Heimatschutz haben wir für Sie im nachfolgenden Text zusammengefasst.

Zuerst einmal: Was ist ein Denkmal?

Wenn wir an ein «Denkmal» denken, kommt uns wohl spontan eine altehrwürdige Fabrikantenvilla, ein Schloss, das Löwendenkmal in Luzern, vielleicht auch das Bundeshaus in Bern, das Opernhaus oder das Gebäude der Schweizerischen Nationalbank in Zürich in den Sinn.

Aber auch eine Bergbahn, eine Brücke, ein Wegkreuz, ein einfaches Arbeiterhaus, ein Bauernhaus oder eine Scheune können ein Denkmal darstellen. Sogar eine Ruine, eine Insel, eine Fabrik, Parkanlagen sowie archäologische Funde haben das Potenzial, als Zeugen unserer Kulturgeschichte Denkmalstatus zu erlangen.

Das Alter ist dabei nur einer von vielen Faktoren. Auch Standort, Funktion, die Seltenheit eines Objekts, Ausstattung von Räumen oder gesellschaftlich bedeutende Ereignisse, die in einem Gebäude stattgefunden haben, sind Hinweise darauf, ob - und wenn ja, welcher Denkmalwert einem Objekt zugewiesen werden kann.

Der Zeugniswert eines Denkmals ist an die Originalsubstanz gebunden. Dabei können gerade auch Spuren aus unterschiedlichen Epochen die Geschichte eines Gebäudes interessant machen und dessen Denkmalwert begründen. Doch Denkmäler können und dürfen auch verändert, modernisiert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

In «Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz», welche 2007 von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege herausgegeben wurde, ist der Begriff des Denkmals ausführlich beschrieben.

Die Denkmalpflege

In der Schweiz liegt die Hauptverantwortung für die Denkmalpflege bei den Kantonen. Die kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege sind sich der Wichtigkeit kulturhistorischer Güter bewusst und kümmern sich um Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung von schützenswerten Baudenkmälern, Ensembles und Ortsbildern. Sie begleiten Bauprojekte in einem denkmalpflegerischen oder ortsbildrelevanten Kontext und sind die ersten Ansprechpartner für alle Bauherrschaften.

Die Denkmalpflege erfasst die wertvollsten Objekte in einem «Inventar schützenswerter Bauten & Anlagen», damit Immobilieneigentümer, Bauherren, Architekten und Behörden wissen, welche Bauten potenziell schutzwürdig sind. Die Inventarobjekte wählen die Fachstellen aufgrund von klar festgelegten, wissenschaftlichen Kriterien aus.
In den meisten Kantonen bedeutet eine Aufnahme ins Bauinventar jedoch keine Unterschutzstellung, sondern lediglich eine Schutzvermutung und ein Hinweis darauf, dass es sich hier um ein historisch wertvolles Gebäude oder einen schützenswerten Garten handelt.

Was bedeutet es, wenn eine Immobilie oder ein Garten im «Inventar schützenswerter Bauten & Anlagen» eingetragen ist?

Bevor Veränderungen jeglicher Art – auch geringfügige – an einem Objekt vorgenommen werden, welches im «Inventar schützenswerter Bauten & Anlagen» eingetragen ist, muss durch die staatlichen Stellen abgeklärt werden, welche Teile zu schützen sind.
Eine Veränderung ist dann nicht oder nur beschränkt möglich und das Bauvorhaben muss in enger Absprache mit der Denkmalpflege ausgeführt werden. Es wird ein Schutzvertrag ausgehandelt oder eine Schutzverfügung erlassen.

Eigentümerinnen und Eigentümer von inventarisierten oder geschützten Bauten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an Restaurierungsarbeiten. Diese Regelungen sind von Kanton zu Kanton verschieden. Die kantonalen Fachstellen geben hierzu aber gerne Auskunft.

Möglich ist übrigens auch, dass aufgrund der Schutzabklärung die Entlassung aus dem Inventar beschlossen wird.

Der Heimatschutz

Der Verein «Schweizer Heimatschutz» wurde 1905 in Bern gegründet und bezweckt den Heimat-, Denkmal- und Naturschutz im weitesten Sinn. Der Schweizer Heimatschutz engagiert sich gemeinsam mit seinen 25 kantonalen Sektionen für mehr Baukultur und setzt sich für das gebaute Erbe sowie für wertvolle städtische und ländliche Räume ein.

Finanziert wird die Arbeit des Heimatschutzes durch private Mittel wie Mitgliederbeiträge, Spenden und Legate sowie durch Einnahmen durch den Verkauf von Publikationen, dem Schoggitaler etc.

Der Heimatschutz setzt sich mit seinen Projekten, Publikationen und politischen Aktivitäten schwerpunktmässig in folgenden Bereichen ein:  

  • Baudenkmäler schützen und erlebbar machen

  • Dörfer und Städte in ihrer Entwicklung begleiten

  • Unsere Landschaften erhalten und pflegen

  • Ressourcen schonen und der Umwelt Sorge tragen

Ganz nach dem Motto «Wir schützen nur, was wir lieben. Wir lieben nur, was wir kennen.» ist die Vermittlung von baukulturellen relevanten Inhalten eine der zentralen Aufgaben des Schweizer Heimatschutzes. Durch verschiedene Angebote wird zielgruppengerecht Wissen vermittelt und über baukulturelle Werte diskutiert. Der Heimatschutz leistet durch diese Vermittlungsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Relevanz und Wertschätzung des baukulturellen Erbes.

Mit dem Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene und Bundesebene ist dem Heimatschutz zudem ein wirksames Mittel gegeben, auf konkrete Bauvorhaben Einfluss zu nehmen. Das Verbandsbeschwerderecht ist im Schweizer Recht eine besondere Form der Verbandsklage, mit der Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, Verfügungen der kantonalen Behörden oder der Bundesbehörden rügen können.

Fazit

Die Denkmalpflege und der Heimatschutz in der Schweiz leisten beide einen wertvollen Beitrag zum Erhalt und Schutz unseres kulturellen Erbes.

Beide Institutionen tragen zur Bewahrung der historischen und kulturellen Vielfalt bei, wobei sie unterschiedliche, sich ergänzende Rollen wahrnehmen.

Und auch wenn wir uns gelgentlich über die Denkmalpflege oder den Heimatschutz ärgern oder gewisse Entscheide auf den ersten Blick nicht nachvollziehen können:
Die Kombination aus staatlichem Schutz und privatem Engagement stellt sicher, dass wertvolle Denkmäler und Landschaften auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema?

Oder möchten Sie eine Immobilie, die im «Inventar schützenswerter Bauten & Anlagen» eingetragen ist, verkaufen?